Anmeldeformulare Regelschule Crock


Elternbrief - 2022


Schulbuchzettel


Freistellung (Beurlaubung)

Einen Antrag auf Beurlaubung Ihres Kindes erhalten Sie über den Klassenleiter oder den Online-Auftritt des Staatlichen Schulamts Südthüringen . Geben Sie diesen ausgefüllt an den Klassenleiter zurück.

Zusätzlich finden Sie das pdf-Dokument  (NUR MIT ADOBE ACROBAT READER öffnen):


Gesetzliche Grundlage

Thüringer Schulordnung für Grundschule, Regelschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium und Gesamtschule (ThürSchulO) vom 20.01.1994, GVBl. S. 185, zuletzt geändert durch Verordnung vom 07.07.2011 (GVBl. S. 208)

§ 7 Beurlaubung

(1)  Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern beurlaubt werden. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren.

(2)  Zuständig für die Entscheidung ist

1. der Klassenlehrer

bei Beurlaubungen bis zu 3 Unterrichtstagen,

2. der Schulleiter

bei Beurlaubungen bis zu 15 Unterrichtstagen sowie bei Beurlaubungen unmittelbar   vor und nach den Ferien,

3. das Schulamt

in den   sonstigen Fällen.

Sollen Schüler mehrerer Schulen zur Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen beurlaubt werden, so entscheidet das Schulamt.